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Amtliche Bekanntmachungen der Fakultät Sozialwesen Stuttgart

Liebe Studierende,

auf dieser Seite werden Ihnen diejenigen Informationen bereitgestellt, die für die regulären Prozesse in der Studiums- und Prüfungsorganisation von besonderer Wichtigkeit sind und von deren verbindlichen Befolgung die Fakultät ausgeht.

Nach dem Fakultätsratbeschluss vom 23.06.2009 gelten alle Informationen dieser Unterseite nach einer Frist von vier Wochen nach Einstellung als Ihnen bekannt. So haben Sie die Verpflichtung, mindestens in diesen Abständen diese Seite zu besuchen, da diese Inhalte nicht zwingend auch anderorts (E-Mail, Brief, Aushang) kommuniziert werden.

Stefan Krause, Dekan


Vorlesungsorganisation

  •  Aktuelle, unsere Fakultät direkt betreffende Informationen bekommen Sie via Twitter unter #dekankrause

  • Im Studium gibt es keine "Hohlstunden" mehr! Bitte begreifen Sie freie Zeiten an der DHBW als Lernchance - auch wenn die Hausbibliothek zu bestimmten Zeiten noch nicht geöffnet hat (es gibt auch noch die eigentliche Bibliothek und andere Angebote in Stuttgart (Lounge mit Lernecken, WLB, Uni-Bibliothek ..., um die Zeit sinnvoll zu nutzen)). Veranstaltungen werden bis zum Semesterbeginn geplant und gelten dann als gesetzt; Ausnahmen sind nur organisatorische Veränderungen bei den Dozierenden, die eine Verlegung zwingend notwendig macht. Dies betrifft - neben den Freiräumen zwischen einzelnen Lehrveranstaltungen - auch Brückentage. Ausfälle und Verlegungen, die vom Dozierenden ausgehen und unumgänglich sind, werden über die Terminverwaltung kommuniziert.
    Das Prinzip baut auf zwei Informationsquellen auf: Die Vorlesungspläne als Basis, die Terminverwaltung als Abweichungen von dieser Basis.

  • Bitte orientieren Sie sich hinsichtlich der Lehrveranstaltungen ausschließlich an denen im Studierendenportal eingestellten Vorlesungsplänen - nicht an der Anzeige in myDualis!

Wichtige Hinweise des Prüfungsamtes - neu: gültig ab 01.10.18

 

  • Wiederholen von Modulprüfungen: Bitte beachten Sie den § 17 der Prüfungsordnung (StuPro DHBW Sozialwesen 2015 und für Studienjahrgänge ab 2018: Änderungssatzung vom 25.07.18). Das Nichtbestehen einer Wiederholungsprüfung kann nur ein Mal pro Studienjahr noch einmal mit einer mündlichen Prüfung ausgeglichen werden! Dies bezieht sich auch auf Teilleistungsprüfungen wie z. B. Transferleistungen und Klausur im selben Modul bei Studienjahrgängen ab 2018.
    M23: Nach § 17 StuPro werden die nicht bestandenen Prüfungsleistungen innerhalb von in der Regel vier bis zwölf Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses wiederholt. Sollten Sie persönliches Interesse daran haben, die Wiederholungsprüfung in M23 vorzuziehen und innerhalb eines kürzeren Zeitraums zu absolvieren, können Sie dies mit diesem Formular beantragen.

  • Anwesenheit und Krankheit an Vorlesungstagen: Durch Ihren Arbeits-/Ausbildungsvertrag haben Sie sich zur regelmäßigen Teilnahme an den Lehrveranstaltungen verpflichtet. Eine Krankheit ist unverzüglich anzuzeigen. Ab dem 3. Tag ist dem Ausbildungsbetrieb eine AU vorzulegen, eine Kopie bitte an unser Sekretariat.

  • Krankheit an Prüfungstagen: Bitte beachten Sie diese Hinweise, die für die gesamte DHBW Stuttgart verbindlich gelten. Wer in Kenntnis seiner vorliegenden Prüfungsunfähigkeit an Prüfungen teilnimmt und somit das Risiko eines Misserfolgs bewusst auf sich nimmt, hat die sich daraus ergebenden Konsequenzen selbst zu verantworten. Dieser Prüfling trifft eine ihm zurechenbare Risikoentscheidung, und hat für die Folgen, die sich aus seinem Handeln ergeben, einzustehen. Dies bedeutet, dass nach Teilnahme an den Klausuren eingereichte Atteste nicht anerkannt werden!

  • Ein Antrag auf Prüfungsrücktritt ist zwingend vor Prüfungsbeginn/Ende der Abgabefrist zu stellen. Den Antrag auf Prüfungsrücktritt bekommen Sie hier!

  • Nachteilsausgleich bei Klausuren: Beantragen können Sie eine Verlängerung der Klausurzeit, die Nichtbeachtung der Rechtschreibung und die Nutzung eines Fakultätslaptops. Bitte füllen Sie dazu diesen Antrag aus, Sie werden per E-Mail informiert, ob dem Antrag stattgegeben wird.

  • Klausurnoten werden grundsätzlich erst am Mittwoch vor der nächsten Theoriephase veröffentlicht (auch wenn sie in Verbindung mit den Ergebnissen der Transferleistung teilweise schon vorher in myDualis sichtbar sind). Bitte sehen Sie im Prüfungssekretariat und bei den Modulverantwortlichen von Rückfragen ab.

  • Prüfungseinsicht: Einsicht in Klausuren oder andere schriftliche Arbeiten ist nur mittwochs von 10.00 - 14.00 h im Raum 6.09 bzw. 6.12 möglich. Bitte bringen Sie etwas Zeit mit, da durch die begrenzten Kapazitäten nur einer kleinen Anzahl von Personen gleichzeitig die Einsicht gewährt werden kann.

  • Nachschreiben von Klausuren: Die Verantwortung für die Einhaltung des Termins liegt beim Studierenden. Die Information über bestanden/nicht bestanden ist der Notenübersicht in myDualis zu entnehmen.
    Es gelten folgende Regeln:

    Studienjahrgänge bis einschließlich 2017:
    Haben Personen der Durchgänge A - F eine Klausur wg. Krankheit nicht mitgeschrieben, schreiben Sie die Klausur dieses Moduls immer im Durchgang G- L zu deren regulären Termin mit. Die Termine finden Sie im Studierendenportal unter "Klausuren". Ansonsten gilt folgende Regel:
    Nachschreibeklausur (bei nicht bestanden oder G-L-Kurse), in der  4. Woche des nachfolgenden Theoriesemesters, von 09.00 – 12.00 h, Raum lt. Studierendenportal. In jedem 4. bzw. 6. Semester (i. d. Regel: März- Juni und Juli – Sept)M6 und 20: Freitag. In jedem 3. und 5. Semester (i. d. Regel: Oktober – Dezember und Januar-März) M2 und M5: Montag; M8 und M13: Mittwoch; M12 und M14: Freitag. Fällt dieser Tag auf einen Feiertag, verschiebt sich die Klausur auf den nachfolgenden Werktag, Modul 19 Sonderregel lt. Aushang (Studierendenportal).
    Wurde die erste Klausur wg. Krankheit nicht mitgeschrieben und die Klausur der 1. Runde nicht bestanden, muss die Klausur zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachgeholt werden. Dieser ist entweder der reguläre Klausurtermin der A-F oder G-L-Kurse oder aber der jeweilige Nachschreibetermin in der 4. Woche* der A-F oder G-L-Kurs!

    Studienjahrgänge ab 2018:

    • Kurse A - F:
      Haben Personen der Durchgänge A - F eine Klausur wg. Krankheit nicht mitgeschrieben, schreiben Sie die Klausur dieses Moduls immer im Durchgang G- L zu deren regulären Termin mit. Die Termine finden Sie im Studierendenportal unter "Klausuren".
      Haben Personen die Klausur nicht bestanden, so finden die Nachklausuren in der 4. Woche* des nachfolgenden Theoriesemesters am Montag (M2 und M8), am Mittwoch (M5, M6, M12, M14 und M19) und am Freitag (M7) von 9:00 - 12:00 h statt (Raum lt. Studienportal). Fällt dieser Tag auf einen Feiertag, verschiebt sich die Klausur auf den nachfolgenden Werktag.
    • Kurse G - L:
      Die Nachklausuren finden in der 4. Woche* des nachfolgenden Theoriesemesters am Montag (M2 und M8), am Mittwoch (M5, M6, M12, M14 und M19) und am Freitag (M7) von 9:00 - 12:00 h statt (Raum lt. Studienportal). Fällt dieser Tag auf einen Feiertag, verschiebt sich die Klausur auf den nachfolgenden Werktag.

    Wurde die erste Klausur wg. Krankheit nicht mitgeschrieben und die Klausur der 1. Runde nicht bestanden, muss die Klausur zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachgeholt werden. Dieser ist entweder der reguläre Klausurtermin der A-F oder G-L-Kurse oder aber der jeweilige Nachschreibetermin in der 4. Woche* der A-F oder G-L-Kurs!

  • Abgaben von schriftlichen Arbeiten

    • Studienjahrgänge bis einschließlich 2017:
      Abzugebende Arbeiten (betrifft nicht Transferleistungen, diese sind ausschließlich in Moodle einzustellen) dürfen nicht in die Hausbriefkästen der DHBW-Gebäude eingeworfen werden. Möglich sind nur die persönliche Übergabe (bis maximal 16.00 h (s. t.!) am Abgabetermin, Raum 6.09) oder die Abgabe per Poststempel des Abgabedatums. Da die Poststempel nicht zwingend der des Abgabetages ist, sollten Sie mit Einschreiben aufgeben und/oder den Einlieferungsbeleg aufbewahren - eine Arbeit mit Poststempel nach dem Abgabetag oder einem nicht lesbaren Poststempel wird sonst als nicht bestanden gewertet. Bei Abgabe zu außerordentlichen Daten (z. B. bei Verlängerungen oder zweiten Runden) wird die persönliche Annahme nur bis 12.00 garantiert (die Abgabe ist aber, wenn die Sekretariate noch besetzt sind, auch später möglich), auch hier gilt im Zweifelsfall der Einlieferungsbeleg des Abgabetages. Bitte geben Sie auch die Arbeiten außerhalb der allgemeinen Abgabetermine in Raum 6.09 ab. Das Hochladen muss bis 24.00 h des Abgabetages erfolgen.
      Da das Fehlen der "Papierfassung" einer Arbeit als "nicht abgegeben" und somit mit "nicht bestanden" (5.0) gewertet wird, haben Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit die Möglichkeit, sich die ordnungsgemäße und rechtzeitige Abgabe im Sekretariat bescheinigen zu lassen. Bitte verwenden Sie hierfür ausschließlich den Vordruck, den Sie unter 'Downloads' finden. Ein anderer Beweis neben dieser Bescheinigung oder dem Einlieferungsbeleg mit Kenntlichmachung des Adressats der Postsendung kann bei Fehlen der Papierfassung Ihrer Arbeit nicht anerkannt werden (auch nicht das rechtzeitige Hochladen in Moodle). Bitte beachten Sie, dass bei Bachelorarbeiten zwei gebundene, einseitig bedruckte Ausgaben abzugeben sind. Bei allen anderen Arbeiten bestehen modulspezifische Vorgaben - bitte informieren Sie sich bei den Modulverantwortlichen. Grundsätzlich sind jedoch mit Ausnahme der Bachelorthesis Spiral-, Hardcover- und Klebebindungen nicht zulässig.
      Digitale Abgabe von Prüfungsleistungen: Nach der aktuell geltenden Prüfungsordnung sind Sie verpflichtet, (nur!) Seminar,- Haus- und Bachelorarbeiten auch digital abzugeben (textgleich zu der abgegebenen Papierfassung. Abweichungen werden als Täuschungsversuch und somit als "Nicht bestanden" (5.0) gewertet). Hierzu besuchen Sie den entsprechenden Moodle-Kurs (Archivierung Arbeiten "Ihr Jahrgang") und laden die entsprechende Leistung in dem jeweiligen Modul hoch.

    • Studienjahrgänge ab 2018:
      Digitale Abgabe (H, PF, RB, SE, TL)
      Hausarbeiten (H), Projekt- und Forschungsskizzen (PF), Reflexionsberichte (RB), Seminararbeiten (SE) und Transferleistungen (TL) sind ausschließlich digital abzugeben. Das Hochladen der digitalen Fassung in Moodle muss bis 23:55 h des Abgabetages erfolgen. H, PF und SE werden spätestens am letzten Tag der Theoriephase hochgeladen. RB und TL werden spätestens am letzten Tag der Praxis hochgeladen. Die Termine entnehmen Sie dem Studienverlaufsplan.
      Hierzu besuchen Sie den entsprechenden Moodle-Kurs (Archivierung Arbeiten "Ihr Jahrgang") und laden die enstsprechende Leistung in dem jeweiligen Modul hoch. Mit dem Upload in Moodle versichern Sie, dass Sie die Arbeit selbsständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben. Es wurden darüberhinaus weder die gesamte Arbeit noch Teile hieraus an anderer Stelle vorgelegt oder veröffentlicht.
      Papierfassung und digitale Abgabe (BA)
      Nur die Bachelorarbeit (BA) ist sowohl in der Papierfassung als auch digital abzugeben. Die Papierfassung darf nicht in die Hausbriefkästen der DHBW-Gebäude eingeworfen werden. Möglich ist nur die persönliche Übergabe (bis maximal 16:00 h (s. t.!) am Abgabetermin) oder die Abgabe per Poststempel des Abgabedatums. Da der Poststempel nicht zwingend der des Abgabetages ist, sollten Sie mit Einschreiben aufgeben und/oder den Einlieferungsbeleg aufbewahren - eine Arbeit mit Poststempel nach dem Abgabetag oder einem nicht lesbaren Poststempel wird sonst als nicht bestanden gewertet. Bei Abgabe zu außerordentlichen Daten (z. B. bei Verlängerungen oder zweiten Runden) wird die persönliche Annahme nur bis 12.00 garantiert (die Abgabe ist aber, wenn die Sekretariate noch besetzt sind, auch später möglich), auch hier gilt im Zweifelsfall der Einlieferungsbeleg des Abgabetages.
      Da das Fehlen der "Papierfassung" einer Arbeit als "nicht abgegeben" und somit mit "nicht bestanden" (5.0) gewertet wird, haben Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit die Möglichkeit, sich die ordnungsgemäße und rechtzeitige Abgabe im Sekretariat bescheinigen zu lassen. Bitte verwenden Sie hierfür ausschließlich den Vordruck, den Sie unter 'Downloads' finden. Ein anderer Beweis neben dieser Bescheinigung oder dem Einlieferungsbeleg mit Kenntlichmachung des Adressats der Postsendung kann bei Fehlen der Papierfassung Ihrer Arbeit nicht anerkannt werden (auch nicht das rechtzeitige Hochladen in Moodle).
      Das Hochladen der digitalen Fassung in Moodle muss bis 23:55 h des Abgabetages erfolgen. Hierzu besuchen Sie den entsprechenden Moodle-Kurs (Archivierung Arbeiten "Ihr Jahrgang") und laden die enstsprechende Leistung in dem jeweiligen Modul hoch. Bitte beachten Sie, dass die digitale Version textgleich zu der abgegebenen Papierfassung sein muss. Abweichungen werden als Täuschungsversuch und somit als "Nicht bestanden" (5.0) gewertet.
      Bei Bachelorarbeiten sind zwei gebundene , einseitig bedruckte Ausgaben abzugeben.

  • Sorgfaltspflicht: Systemabstürze oder Festplattendefekte stellen keinen Grund für eine Verlängerung/Verschiebung des Abgabetermins dar. Sie sind verpflichtet, genügend aktuell zu haltende Sicherungskopien anzufertigen, damit technische Schwierigkeiten nicht zum Verlust von Texten führt.

  • Die Aufgabenstellung der schriftlichen Arbeiten (alle außer Transferleistungen) wird bei der Wiederholung unabhängig von dem Grund der Wiederholung (schlechter als 4.0 oder Nichtabgabe) immer erst nach der Fristsetzung für die Abgabe der Wiederholungsarbeit bekanntgegeben (i. d. R. 3 Monate). Der Sachverhalt des "nichtbestanden Habens"  wird den Betroffenen nach Fertigstellung aller Korrekturen in diesem Modul mitgeteilt. Parallel wird der Abgabetermin der Wiederholungsarbeit im Studierendenportal eingestellt. Sie erhalten eine schriftliche Benachrichtigung mit der neuen Aufgabenstellung. Sollte dort keine Aufgabe formuliert sein, müssen Sie sich im eigenen Interesse unverzüglich mit dem Modulverantwortlichen (siehe Modulhandbuch) in Verbindung setzen. Verzögerungen in der Themenfindung werden nicht als Verlängerungsgrund anerkannt.
    Abweichungen von diesem Vorgehen können bei Wechslern, Beurlaubten oder aus anderen Gründen nicht im üblichen Rhythmus der Kursgruppen Studierenden vorkommen.

  • Hinweise zu Transferleistungen (TL) finden Sie bis Studienjahr 2017 hier. Hinweise zur Abgabe finden Sie auch unter dem Register "Transferleistung und Praxisbericht" hier. Die Abgabe erfolgt nur über Moodle.

  • Nur für Studienjahrgänge bis einschließlich 2017:
    Die Wiederholung von Essays (M21) und Seminararbeiten (mit benotetem Referat, M17) ist nur möglich, wenn in der Verrechnung für das Gesamtmodul nicht die Note 4.0 erreicht wurde.

  • Plagiat: Alle schriftlichen Arbeiten werden automatisiert auf Plagiate überprüft. Bitte beachten Sie bei diesen Prüfungsleistungen, dass auch solche Arbeiten als Plagiat (und damit als durchgefallen) gewertet werden, bei denen nach wörtlicher Übernahme von Textstellen im weiteren Verlauf die Literaturangabe in der Form für ein indirektes Zitat folgt. Bei grober Täuschung kann auch die Wiederholungsarbeit nur mit maximal 4.0 bestanden werden.

  • Verlängerungen von Abgabefristen sind nur online möglich.

  • Befreiungen von Modulen oder Prüfungsleistungen beantragen Sie bitte hier, bitte beachten Sie, dass die Anträge innerhalb von vier Wochen nach Modulbeginn erfolgen müssen.

    Die Anerkennung von Leistungen im Rahmen einer abgeschlossenen Berufsausbildung ist in der Anerkennungssatzung geregelt.

    Die Freistellungen von einzelnen Lehrveranstaltungen läuft über Ihre jeweilige Studiengangsleitung - bitte nehmen Sie mit dieser direkt Kontakt auf.

  • Beurlaubungen von ganzen Semestern siehe hier!

  • Prüfungstermine werden unter Akuelles / Termine veröffentlicht. Dort finden Sie Zeit und Ort von Klausuren, mündlichen Prüfungen und Abgabetermine von Studienleistungen.

Allgemein wichtige Hinweise

  • Hinsichtlich der Scheine im Studienbuch benötigen Sie nur die Bestätigungen der Praxisphasen, die Sie zur mündlichen Prüfung in Modul 23 unterschrieben mitbringen müssen. Nur mit diesen sechs Bescheinigungen kann Ihnen das Zeugnis/die Urkunde ausgehändigt werden.

  • Der Wechsel der Studienrichtung (des "Studiengangs") und/oder der Wechsel der Stammeinrichtung ist über dieses Formular zu beantragen. Bitte reichen Sie den Antrag ausgefüllt und unterschrieben per Post ein oder senden diesen per Mail an sozialwesen@dhbw-stuttgart.de.

  • Ihre DHBW-E-Mail-Adresse wird im Verwaltungssystem abgelegt und dient den Studiengangsleitern/Sekretariaten zur verbindlichen elektronischen Kommunikation mit den Studierenden. Die Informationen der Studiengangsleiter/Sekretariate gelten als "ausgeliefert", wenn sie an Ihrer DHBW-E-Mail-Adresse angekommen sind. Sollte bei der Weiterleitung an eine andere Adresse ein Fehler auftreten (z.B. Postfach war voll) liegt dies nicht im Verantwortungsbereich der DHBW. Erwartet wird eine Kontrolle des E-Mail-Postfaches im Abstand von jeweils höchstens 14 Tagen.

  • Ihre postalische Adresse ist im Verwaltungssystem abgelegt und dient den Studiengangsleitern/Sekretariaten zur verbindlichen Kommunikation mit den Studierenden. Die Informationen der Studiengangsleiter/Sekretariate gelten 2 Tage nach Verschicken der Post als "ausgeliefert". Bitte sorgen Sie bei Wohnungswechsel unmittelbar für die Änderung der Anschrift (-> Studiensekretariat).
  • Bescheinigungen: Für Bescheinigungen und Beglaubigungen fallen Gebühren an. Alle Informationen hierzu finden Sie hier. Den Antrag für Bescheinigungen finden Sie hier.
  • Notenbescheinigungen werden nicht im Sekretariat ausgegeben, sondern von den Studierenden über Dualis ausgedruckt. Als Vorlage für den Arbeitgeber bei einer Bewerbung, der Arbeitsagentur oder einer Hochschule zur Aufnahme eines Masterstudiums kann dieses Dokument ausgedruckt und zusammen mit der Kopie des Studierendenausweises eingereicht werden. Die Notenbekanntgabe nach §8 (StuPrO 2015 und Änderungssatzung vom 25.07.18) wird ebenfalls über Dualis realisiert. Ein Widerspruch ist nach dem Überdenkungsverfahren innerhalb von einem Monat möglich.

  • Noten der ersten fünf Theoriephasen werden in Dualis spätestens am jeweiligen Mittwoch vor der nächsten Theoriephase freigeschaltet. Bitte sehen Sie vorher von Rückfragen ab!

  • Errechnen des Notenschnitts: Noten der mit einer Note bewerteten Module jeweils mit ECTS multiplizieren, dann diese Summe durch die Summe der in vorherige Rechnung eingegangen ECTS-Punkte dividieren. Also:
    ((Note Modul 1x ECTS-Punkte Modul 1) + (Note Modul 2 x ECTS-Punkte Modul 2) + (Note Modul 5x ECTS-Punkte Modul 5) usw) / (ECTS-Punkte Modul 1 + ECTS-Punkte Modul 2 + ECTS-Punkte Modul 5 usw) = Gewichteter Notenschnitt.
    Die Bachelorarbeit zählt in dieser Rechnung nicht als Modul, sondern wird zum Schluss mit 20% einbezogen. Also Gewichteter Notenschnitt der Module x 0,8 + Bachelor-Arbeit x 0,2 = Abschlussnote

  • Sozialversicherungspflicht: Den aktuellen Stand finden Sie hier

  • Grundlage für alle schriftlichen Arbeiten/Prüfungsleistungen ist das Wissenschaftlichen Arbeiten 11. Auflage 2017 von K. Grunwald (bitte melden Sie sich vorher in Moodle an, dann führt der passwortgeschützte link direkt zum Dokument (das neue Fenster muss im Hintergrund offen bleiben)).
  • Zusage zur Betreuung von Bachelorarbeiten: Die Zusage zur Betreuung von Bachelorarbeiten darf erst nach Ende der zweiten Vorlesungswoche des 5. Semesters erfolgen. Dies betrifft sowohl haupt- als auch nebenamtliche Lehrende. Der Beginn der ersten Vorlesungswoche ist dem jeweils aktuellen Vorlesungsplan (s. Kopfzeile) zu entnehmen.
  • Evaluationen: Zu verschiedenen Zeitpunkten erhalten Sie die Aufforderung zur Teilnahme an der Evaluation von Studium und Lehre. Ein Merkblatt zum EDV-gestützen Evaluationssystem EvaSys erhalten Sie hier.

Zuwahlen

  • Zuwahlen finden dienstags um 20:00 h statt und sind jeweils genau eine Woche möglich.

    Studienjahrgänge bis einschließlich 2017:

    • Im 2. Semester in M11 am 2. Dienstag im Juni (A-F-Kurse) bzw. September (G-L-Kurse)
    • Im 4. Semester in M24 am 1. Dienstag im Juni (A-F-Kurse) bzw. September (G-L-Kurse)

    Studienjahrgänge ab 2018:

    • Im 2. Semester in M11 am 2. Dienstag im Juni (A-F-Kurse) bzw. September (G-L-Kurse)
    • Im 3. Semester in M14 am 2. Dienstag im Juni (A-F-Kurse) bzw. September (G-L-Kurse)
    • Im 4. Semester in M04 am 1. Dienstag im Juni (A-F-Kurse) bzw. September (G-L-Kurse)
    • Im 5. Semester in M24 am 1. Dienstag im Juni (A-F-Kurse) bzw. September (G-L-Kurse)

*1. Vorlesungswoche ist diejenige, in der die Vorlesungen beginnen, nicht die erste vollständige Kalenderwoche.

© Stefan Krause (Dekan) 2016

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