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Learning Agreements

Erstellung eines Learning Agreements

1. Sichtung und Auswahl von Lehrveranstaltungen, die an der jeweiligen Hochschule angeboten werden und den erforderlichen Modulbereichen zugeordnet werden können. Hierbei unterstützt Sie Ihr  Studierendensupport sehr gerne.

2. Abstimmung des Learning Agreements mit dem Studierendensupport und Genehmigung durch die Studiengangsleitung.

Hierzu ist es erforderlich, dass Sie für alle ausgewählten Lehrveranstaltungen Modulbeschreibungen vorlegen. Anhand dieser Beschreibungen können wir vom Studiengang prüfen, ob ein Kurs, wie z.B. „Money and Banking“ an der „London Metropolitan University“ tatsächlich jene Inhalte umfasst, die in unserem Modulhandbuch im 4. Semester (VWL II/Geld und Währung) aufgeführt sind.

Die Modulbeschreibungen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Modulhandbuch:

  • Modulhandbuch gültig bis Jahrgang 2017
  • Modulhandbuch gültig ab Jahrgang 2018

3. Fertigstellung des Learning Agreements inklusive aller erforderlichen Unterschriften in Absprache mit dem Studierendensupport.

Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen

Das beigefügte Dokument beschreibt im Detail und anhand von „Fällen“, wie die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen erfolgt und was dabei genau zu beachten ist.

Bitte lesen Sie das Dokument aufmerksam durch!

  • Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen (JG 2016 - JG 2017)
  • Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen (ab JG 2018)

Grundsätzlich gilt bis einschließlich JG 2017:

  1. Sie müssen im Ausland mindestens drei von vier Kernmodulen belegen.
  2. Das Kernmodul BWL/Organisation und Personal muss im Ausland belegt werden. Dabei sollte mindestens eines der beiden Themenbereiche abgedeckt werden.  Grund: es handelt sich um ein 1-semestriges Modul. Prüfungsleistungen werden daher nur im 4. Semester erbracht. Hochschulen im Ausland, die dies nicht gewährleisten können, werden vom Studiengang nicht zugelassen und können somit nicht ausgewählt werden.
  3. Sie müssen im Ausland mindestens 24 ECTS erwerben, um den erforderlichen Workload nachzuweisen. 
  4. Können (Kern)Module im Ausland nicht belegt bzw. nicht ausreichend inhaltlich abgedeckt werden, so werden die fehlenden Inhalte durch sog. Crashkurse im 5. Semester an der DHBW abgedeckt. Ob ein Crashkurs belegt werden muss oder nicht, wird verbindlich im Learning Agreement festgeschrieben. Sofern ein Crashkurs zu belegen ist, besteht Teilnahmepflicht.
  5. WICHTIG: Modul Schlüsselqualifikationen/Sprache II:

    1. Dieses Modul kann im Rahmen des Learning Agreements nicht belegt werden, weil es sich um ein dreisemestriges Modul mit einer nichtteilbaren Abschlussprüfung im 6. Semester handelt
    2. Allerdings kann ein Sprachkurs außerhalb des Learning Agreements belegt werden; in einem solchen Fall werden weder die erworbenen ECTS noch die vor Ort abgelegte Prüfungsleistung an der DHBW anerkannt

Grundsätzlich gilt ab JG 2018:

  1. Sie müssen im Ausland mindestens 3 von 7 Kernmodulen belegen.
  2. Das Kernmodul BWL/Personalwirtschaft, Organisation und Projektmanagement muss im Ausland belegt werden. Dabei sollte mindestens einer der beiden Themenbereiche abgedeckt werden. Grund: es handelt sich um ein 1-semestriges Modul. Prüfungsleistungen werden daher nur im 4. Semester erbracht. Hochschulen im Ausland, die dies nicht gewährleisten können, werden vom Studiengang nicht zugelassen und können somit nicht ausgewählt werden.
  3. Sie müssen im Ausland mindestens 24 ECTS erwerben, um den erforderlichen Workload nachzuweisen.
  4. Können Kernmodule im Ausland nicht belegt werden bzw. nicht ausreichend inhaltlich abgedeckt werden, so werden die fehlenden Inhalte durch sog. Crashkurse im 5. Semester an der DHBW abgedeckt. Ob ein Crashkurs belegt werden muss oder nicht, wird verbindlich im Learning Agreement festgeschrieben. Sofern ein Crashkurs zu belegen ist, besteht Teilnahmepflicht.

Teilklausuren ab Jahrgang 2013

In Umsetzung des MWK-Memorandum vom 14. März 2011 wurde zum 1. Oktober 2013  in die StuPrO DHBW Wirtschaft die Regelung aufgenommen, dass in mehrsemestrigen Modulen der ersten beiden Studienjahre semesterbezogene Prüfungsleistungen geschrieben werden können, siehe Änderungssatzung.

Diese Neuregelung hat auch Einfluß auf das Learning Agreement.

Muster Learning Agreements

Die zur Verfügung gestellten Muster Learning Agreements dienen Ihrer Erstinformation und Übersicht.

Vorlage Learning Agreement zur Abstimmung des Auslandssemesters

  • Ab JG 2016: Learning Agreement für Studierende, die im 4. Semester ins Ausland gehen
  • Ab JG 2018: Learning Agreement für Studierende, die im 4. Semester ins Ausland gehen

1. Schritt:

Bitte füllen Sie das Dokument aus und senden es neben den Modulbeschreibungen/Credits zu Ihren Kursen, die Sie im Ausland belegen möchten, an Ihren Studierendensupport (Kerstin Sauer, kerstin.sauer@dhbw-stuttgart.de)

2. Schritt: 

Abstimmung des Learning Agreements zusammen mit dem Studierendensupport

3. Schritt:

Das vorläufige Learning Agreement wird spätestens vor Antritt des Auslandssemesters vom Studierenden, vom Dualen Partner (AusbildungsleiterIn) und von der Studiengangsleitung unterzeichnet

Wichtige Informationen zur Finalisierung des Learning Agreements

1. Bestätigung des Learning Agreements durch die Gasthochschule:

a) Bitte denken Sie daran, dass sie sich Ihr Learning Agreement von Ihrer Gasthochschule bestätigen lassen, mit Stempel und Unterschrift.

b) Bitte schicken Sie dann eine Kopie bzw. Mail mit Ihrem eingescannten Learning Agreement an Ihren Studierendensupport (Kerstin Sauer, kerstin.sauer@dhbw-stuttgart.de).

c) Nach Ihrer Rückkehr bzw. spätestens wenn Sie wieder an der DHBW sind, reichen Sie bitte das unterschriebene Learning Agreement im Original im DHBW-Studiengangsbüro (bei Frau Kling) ein.

d) Ebenso notwendig für die Anerkennung Ihrer Noten ist die Einreichung (im Studiengangsbüro bei Frau Kling) des offiziellen Transcript of Records, d.h. im Original mit Unterschrift/Stempel der Gasthochschule. Dieses Dokument sollten Sie nach Erhalt sobald wie möglich einreichen.

Wichtig: Ohne unterschriebenes Learning Agreement und offiziellem ToR können wir Ihre Noten nicht in Dualis eingeben.

2. Änderung des Learning Agreements:

Sollte in Ihrem Fall eine Änderungen bei der Belegung der Vorlesungen notwendig werden (z.B. Kurs kommt nicht zustande, Überschneidung im Stundenplan, Kurs bereits überbucht), sind Sie verpflichtet diese Änderungen, die eine Änderung Ihres Learning Agreements zur Folge haben, mit uns abzustimmen.  Dies ist nicht notwendig in den Fällen, in denen bereits von vornherein Alternativen im Learning Agreement aufgeführt und von der Studiengangsleitung genehmigt wurden. Andernfalls laufen Sie Gefahr, dass wir Ihre Kurse nicht anerkennen können und Sie dadurch (mindestens) ein Semester verlieren.

Bitte schicken Sie, im Falle einer erforderlichen Änderung, die Modulbeschreibung Ihres alternativ in Betracht kommenden Kurses mit. Lassen Sie sich ggf. hierzu vor Ort beraten. Ein sog.  „Academic Advisor“ steht Ihnen an vielen Universtäten diesbezüglich unterstützend zur Seite.

Nach erfolgter Abstimmung mit Ihrem Studierendensupport und Genehmigung des modifizierten Learning Agreements durch die Studiengangsleitung lassen Sie sich dieses dann bitte, wie oben unter 1. beschrieben, bestätigen.

Sofern Sie hierbei  Unterstützung benötigen oder Fragen zum Prozess haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Studierendensupport. 

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