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Bachelorarbeit

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Druck der Bachelorarbeiten finanziert aus Studiengebühren!

Die Bachelorarbeiten können bei Copydienst24 gedruckt werden, hier entstehen für Sie keine weiteren Kosten, da dies aus Studiengebühren finanziert wird!

!!! NEU!!! Vorgehensweise zum Druck und Bindung der Bachelorarbeit 

  • Auszug aus der Prüfungsordnung:
    3. ABSCHNITT - Bachelorarbeit
    § 15 Zweck und organisatorischer Ablauf
    (1) Die Bachelorarbeit ist eine eigenständige Prüfungsleistung. Sie soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine praxisbezogene Problemstellung selbstständig unter Anwendung praxisbezogener und wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden zu bearbeiten.
    (2) Das Thema der Bachelorarbeit wird von der Studienakademie im dritten Studienjahr vergeben. Der Studierende hat für die Erstellung der Bachelorarbeit einen Workload von mindestens 360 Stunden zu leisten. Amtliche Bekanntmachung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 4 vom 18. Mai 2009 10 / 47
    (3) Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt zwölf Wochen. Auf begründeten Antrag kann die Studienakademie die Bearbeitungszeit ausnahmsweise um eine angemessene Frist verlängern. Der Antrag ist vor Ablauf der Bearbeitungsfrist einzureichen und kann von der Ausbildungsstätte mit einer Stellungnahme versehen sein.
    (4) Die zu prüfende Person hat der Bachelorarbeit eine Erklärung beizufügen, dass sie ihre Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.
    § 16 Betreuung und Bewertung
    (1) Die Studienakademie benennt ein Mitglied des Lehrkörpers, das die Bachelorarbeit betreut und bewertet.
    (2) Die Bachelorarbeit kann in begründeten Ausnahmefällen in Form einer Gruppenarbeit erbracht werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der einzelnen an der Arbeit beteiligten Personen genau gekennzeichnet und bewertbar ist.
    § 17 Bestehen und Wiederholung der Bachelorarbeit
    (1) Die Bachelorarbeit ist bestanden, wenn sie mit mindestens der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet wurde.
    (2) Ein zweiter Prüfer wird von der Studienakademie bestellt, wenn der erste Prüfer die Bachelorarbeit schlechter als mit der Note „ausreichend“ bewertet hat. Bei unterschiedlicher Bewertung wird die Note als arithmetisches Mittel festgesetzt.
    (3) Wurde die Bachelorarbeit schlechter als mit der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet, kann sie einmal wiederholt werden. Das neue Thema wird spätestens drei Monate nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses vergeben. Eine zweite Wiederholung der Bachelorarbeit ist ausgeschlossen.

Die komplette Prüfungsordnung finden Sie unter Studien- und Prüfungsordnung.

Formalia: Zeilenabstand 1,5, Schriftgröße 11 Punkt Arial / 12 Punkt Times New Roman, Seitenränder: rechts 3 cm, sonst 2,5 cm. Es gibt kein einheitliches Deckblatt, dieses ist im Layout der Arbeit mit den notwendigen Informationen (Name, Kurs, Titel, Matrikelnummer, Betreuer, SGL, Zeitraum, Datum) selbst zu gestalten.

Wichtige Hinweise zum Vorgehen, den Formalia und zur Bewertung finden Sie

- in dieser Handreichung,

- im Qualitätsmanagementhandbuch II auf Seite 513 f und im

- Wissenschaftlichen Arbeiten, 8. Auflage 2010 von K. Grunwald (bitte melden Sie sich vorher in Moodle an, dann führt der passwortgeschützte link direkt zum Dokument (das neue Fenster muss im Hintergrund offen bleiben)).