Studienportal Sozialwesen

Amtliche Bekanntmachungen der Fakultät Sozialwesen Stuttgart

Liebe Studierende,

auf dieser Seite werden Ihnen diejenigen Informationen bereitgestellt, die für die regulären Prozesse in der Studiums- und Prüfungsorganisation von besonderer Wichtigkeit sind.

Nach dem Fakultätsratbeschluss vom 23.06.2009 gelten alle Informationen dieser Unterseite nach einer Frist von vier Wochen nach Einstellung als Ihnen bekannt. So haben Sie die Verpflichtung, mindestens in diesen Abständen diese Seite zu besuchen, da diese Inhalte nicht zwingend auch anderorts (E-Mail, Brief, Aushang) kommuniziert werden.

Amtliche Bekanntmachungen und wichtige Hinweise

  • Wiederholen von Modulprüfungen: Bitte beachten Sie den § 14 Absatz 5 der Prüfungsordnung. Das Nichtbestehen einer Wiederholungsprüfung kann nur ein Mal pro Studienjahr noch einmal mit einer mündlichen Prüfung ausgeglichen werden! Dies gilt auch für Transferaufgaben, so dass beispielsweise eine zweimalige Nichtabgabe in Verbindung mit dem Nichtbestehen einer Wiederholungsklausur (im gleichen Studienjahr) zur Exmatrikulation führt.
  • Krankheit an Prüfungstagen: Bitte beachen Sie diese Hinweise, die für die gesamte DHBW Stuttgart verbindlich gelten. Wer in Kenntnis seiner vorliegenden Prüfungsunfähigkeit an Prüfungen teilnimmt und somit das Risiko eines Misserfolgs bewusst auf sich nimmt, hat die sich daraus ergebenden Konsequenzen selbst zu verantworten. Dieser Prüfling trifft eine ihm zurechenbare Risikoentscheidung, und hat für die Folgen, die sich aus seinem Handeln ergeben, einzustehen. Dies bedeutet, dass nach Teilnahme an den Klausuren eingereichte Atteste nicht anerkannt werden!
  • Sorgfaltspflicht: Systemabstürze oder Festplattendefekte stellen keinen Grund für eine Verlängerung/Verschiebung des Abgabetermins dar. Sie sind verpflichtet, genügend aktuell zu haltende Sicherungskopien anzufertigen, damit technische Schwierigkeiten nicht zum Verlust von Texten führt.
  • Abzugebende Arbeiten dürfen nicht im Hausbriefkasten eingeworfen werden. Möglich sind nur die persönliche Übergabe (bis maximal 16.00 h am Abgabetermin) oder die Abgabe per Poststempel des Abgabedatums. Bei Abgabe zu außerordentlichen Daten (z. B. bei Verlängerungen oder zweiten Runden) wird die persönliche Annahme nur bis 12.00 garantiert (die Abgabe ist aber, wenn die Sekretariate noch besetzt sind, auch später möglich), auch hier gilt im Zweifelsfall der Poststempel des Abgabetages. Bitte geben Sie auch die Arbeiten außerhalb der allgemeinen Abgabetermine in Raum 307 ab.
    Da das Fehlen der "Papierfassung" einer Arbeit als "Nicht abgegeben" und somit mit "nicht bestanden" (5.0) gewertet wird, haben Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit die Möglichkeit, sich die ordnungsgemäße und rechtzeitige Abgabe im Sekretariat bescheinigen zu lassen. Bitte verwenden Sie hierfür ausschließlich den Vordruck, den Sie unter 'Downloads' finden. Ein anderer Beweis neben dieser Bescheinigung oder dem Einlieferungsbeleg mit Kenntlichmachung des Adressats der Postsendung kann bei Fehlen der Papierfassung Ihrer Arbeit nicht anerkannt werden (auch nicht das rechtzeitige Hochladen in Moodle).
  • Verlängerungen von Abgabefristen bzw. Befreiungen von Modulen oder Prüfungsleistungen siehe hier! Die Freistellungen von einzelnen Lehrveranstaltungen läuft über Ihre jeweilige Studiengangsleitung - bitte nehmen Sie mit ihr direkt Kontakt auf. Beurlaubungen von ganzen Semestern erfolgen über diesen Antrag.
  • Digitale Abgabe von Prüfungsleistungen: Nach der aktuell geltenden Prüfungsordnung sind Sie verpflichtet, Seminar,- Studien- und Bachelorarbeiten auch digital abzugeben (textgleich zu der abgegebenen Papierfassung. Abweichungen werden als Täuschungsversuch und somit als "Nicht bestanden" (5.0) gewertet). Hierzu besuchen Sie spätestens am Abgabetermin den entsprechenden Moodle-Kurs (Archivierung Arbeiten "Ihr Jahrgang") und laden die entsprechende Leistung in dem jeweiligen Modul hoch.
    Sollte der Upload nicht funktionieren (technische Probleme, zu spät, falsche Version hochgeladen etc.) benutzen Sie bitten den Nachzüglerkurs Ihres Jahrganges und vergessen nicht, in das Kommentarfeld den Grund Ihrer nicht regulären digitalen Abgabe zu hinterlegen. Diese Arbeiten müssen ebenso textgleich mit der Papierfassung sein und werden vorbehaltlich der Anerkennung des Grundes angenommen. Im Falle der Nichtannahme werden Sie benachrichtigt.
  • Wichtige Hinweise zu Transferaufgaben finden Sie hier.
  • Fällt die Abgabe einer Transferaufgabe (jeweils drei Monate nach Erhalt der Aufgabe zu Beginn der nächsten Theoriephase (gestaffelt nach Semesterzugehörigkeit: z. B. Transferaufgabe des 1. Semesters am ersten Tag der nächsten Theoriephase)) auf einen Feiertag, gilt der erste dem Abgabetermin folgende Werktag als verbindlicher Abgabetermin. Die Zählung beginnt immer montags, auch wenn dieser Tag ein Feiertag ist (so dass bspw. die Abgabe am dritten Tag auch dann der Mittwoch ist).
  • Wechsler geben die Transferaufgabe immer in dem dem nächsten Praxisblock folgenden Theoriesemester ab (am Mittwoch der ersten Theoriewoche). Studien-, Seminar- und Hausarbeiten müssen spätestens zu dem Termin abgegeben werden, den der Kurs, in dem der wechselnde Studierende nach Durchlaufen der 2 Praxisphasen die Theorie absolviert, als Abgabetermin festgesetzt bekommen hat.
  • Bei "nicht bestanden" von Transferaufgaben haben Sie vom Abgabetag der Theoriearbeiten des laufenden Theoriesemesters (i. d. R. letzter Tag der Theoriephase, Dezember abweichend) 4 Wochen Zeit, diese zu bearbeiten. Im Fall von Studien-, Haus- und Seminararbeiten sind es 3 Monate mit neuer Aufgabenstellung. Die Termine finden Sie hier.
  • Die Aufgabenstellung der Studien-, Haus- oder Seminarbeit wird bei der Wiederholung unabhängig von dem Grund der Wiederholung (schlechter als 4.0 oder Nichtabgabe) immer erst nach der Fristsetzung für die Abgabe der Wiederholungsarbeit bekanntgegeben (i. d. R. 3 Monate). Der Sachverhalt des "nichtbestanden Habens"  wird den Betroffenen nach Fertigstellung aller Korrekturen in diesem Modul postalisch mitgeteilt. Parallel wird der Abgabetermin der Wiederholungsarbeit im Studienportal eingestellt - ggf. mit der neuen Aufgabenstellung. Sollte dort keine Aufgabe formuliert sein, müssen Sie sich im eigenen Interesse unverzüglich mit dem Modulverantwortlichen (siehe Modulhandbuch) in Verbindung setzen. Verzögerungen in der Themenfindung werden nicht als Verlängerungsgrund anerkannt.
    Abweichungen von diesem Vorgehen können bei Wechslern, Beurlaubten oder aus anderen Gründen nicht im üblichen Rhythmus der Kursgruppen Studierenden vorkommen.
  • Das Bestehen der Transferaufgabe ist nicht Zulassungsvoraussetzung zur Teilnahme an der entsprechenden Modulklausur. Das Modul insgesamt ist aber erst (und dann mit der Note der Klausur) bestanden, wenn die Transferaufgabe mit 4.0 oder besser (in DUALIS: "B" für 'bestanden') bewertet wurde.
  • Prüfungstermine werden unter Akuelles / Termine veröffentlicht. Dort finden Sie Zeit und Ort von Klausuren, mündlichen Prüfungen und Abgabetermine von Studienleistungen.
  • Nachschreiben von Klausuren: Haben Personen der Durchgänge A - E eine Klausur wg. Krankheit nicht mitgeschrieben, schreiben Sie immer die Klausur dieses Moduls im Durchgang F - K zu deren regulären Termin mit. Die Termine finden Sie im Studienportal unter "Klausuren". Ansonsten gilt folgende Regel:
    Nachschreibeklausur (bei nicht bestanden oder F-K-Kurse), in der  4. Woche des nachfolgenden Theoriesemesters, von 09.00 – 12.00 h, Raum lt. Studienportal. In jedem 4. bzw. 6. Semester (i. d. Regel: März- Juni und Juni – Sept)M6 und 20: Freitag. In jedem 3. und 5. Semester (i. d. Regel: Oktober – Dezember und Januar-März) M2 und M5: Montag; M8 und M13: Mittwoch; M12 und M14: Freitag. Fällt dieser Tag auf einen Feiertag, verschiebt sich die Klausur auf den nachfolgenden Werktag, Modul 19 Sonderregel lt. Aushang (Studienportal)
  • Hinsichtlich der Scheine im Studienbuch benötigen Sie nur die Bestätigungen der Praxisphasen, die Sie zur mündlichen Prüfung in Modul 23 unterschrieben mitbringen müssen. Alle anderen Scheine sind fakultativ und dienen lediglich Ihrem eigenen Interesse, falls Sie bspw. bei Bewerbungen absolvierte Wahl- oder medienpädagogische Angebote belegen wollen.
  • Der Wechsel der Studienrichtung (des "Studiengangs") ist erst nach formlosen schriftlichem Antrag mit Genehmigung (Unterschrift) des alten und des neuen Studiengangsleiter möglich. Bitte reichen Sie diesen dann bei Frau Eulenberg ein, bei Vorliegen beider Unterschriften gilt der Antrag automatisch und ohne weitere Benachrichtigung als genehmigt.
  • Ihre DHBW-E-Mail-Adresse wird im Verwaltungssystem abgelegt und dient den Studiengangsleitern/Sekretariaten zur verbindlichen elektronischen Kommunikation mit den Studierenden. Die Informationen der Studiengangsleiter/Sekretariate gelten als "ausgeliefert", wenn sie an Ihrer DHBW-E-Mail-Adresse angekommen sind. Sollte bei der Weiterleitung an eine andere Adresse ein Fehler auftreten (z.B. Postfach war voll) liegt dies nicht im Verantwortungsbereich der DHBW. Erwartet wird eine Kontrolle des E-Mail-Postfaches im Abstand von jeweils höchstens 14 Tagen.
  • Ihre postalische Adresse ist im Verwaltungssystem abgelegt und dient den Studiengangsleitern/Sekretariaten zur verbindlichen Kommunikation mit den Studierenden. Die Informationen der Studiengangsleiter/Sekretariate gelten 2 Tage nach Verschicken der Post als "ausgeliefert". Bitte sorgen Sie bei Wohnungswechsel unmittelbar für die Änderung der Anschrift (-> Studiensekretariat).
  • Notenbescheinigungen werden nicht im Sekretariat ausgegeben, sondern von den Studierenden über myDualis ausgedruckt. Als Vorlage für den Arbeitgeber, der Arbeitsagentur oder einer Hochschule zur Aufnahme eines Masterstudiums kann dieses Dokument ausgedruckt und zusammen mit der Kopie des Studierendenausweises eingereicht werden.
  • Noten der ersten fünf Theoriephasen werden in myDualis erst am jeweiligen Mittwoch vor der nächsten Theoriephase freigeschaltet.
  • Errechnen des Notenschnitts: Noten der mit einer Note bewerteten Module jeweils mit ECTS multiplizieren, dann diese Summe durch die Summe der in vorherige Rechnung eingegangen ECTS-Punkte dividieren. Also:
    ((Note Modul 1x ECTS-Punkte Modul 1) + (Note Modul 2 x ECTS-Punkte Modul 2) + (Note Modul 5x ECTS-Punkte Modul 5) usw) / (ECTS-Punkte Modul 1 + ECTS-Punkte Modul 2 + ECTS-Punkte Modul 5 usw) = Gewichteter Notenschnitt.
    Die Bachelorarbeit zählt in dieser Rechnung nicht als Modul, sondern wird zum Schluss mit 20% einbezogen. Also Gewichteter Notenschnitt der Module x 0,8 + Bachelor-Arbeit x 0,2 = Abschlussnote
  • Bitte melden Sie sich bei Studiumsverlängerung aufgrund von ausstehenden Prüfungsleistungen im Abstand von jeweils 3 Monaten beim Prüfungsamt zurück. Sollte die Rückmeldung nicht erfolgen, werden Sie zum Ende des Semesters von Amts wegen exmatrikuliert. Der Zeitraum der Rückmeldung beträgt 7 Tagen, beginnend jeweils mit dem 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. eines jeden Jahres. Bitte benutzen Sie zur Rückmeldung ausschließlich dieses Formular.
  • Sozialversicherungspflicht: Den aktuellen Stand finden Sie hier
  • Grundlage für alle schriftlichen Arbeiten/Prüfungsleistungen ist das Wissenschaftlichen Arbeiten8. Auflage 2010 von K. Grunwald (bitte melden Sie sich vorher in Moodle an, dann führt der passwortgeschützte link direkt zum Dokument (das neue Fenster muss im Hintergrund offen bleiben)).
  • Bitte orientieren Sie sich hinsichtlich der Lehrveranstaltungen ausschließlich an denen im Studienportal eingestellten Vorlesungsplänen - nicht an der Anzeige in myDualis!
  • Zuwahlen finden in M4 (1. + 2. Semester) immer am 2. Freitag im Semester ab 05.30 h statt, eine Informationsveranstaltung zu M24 im 4. Semester jeweils am 1. Dienstag (im Juni: A-F-Kurse, September: G-K-Kurse) in Raum 1.1 statt, 12.00 - 13.00 h. Die Zuwahl beginnt am Abend um 20.00 h.
  • Bezahlung von Gebühren: Wird ab sofort über myDualis per Email mitgeteilt hier erhalten Sie wichtige Information bez. der Bezahlung von Gebühren bez. Ihres Studiums. Bitte beachten Sie diese unbedingt. Gebühren die bereits überwiesen wurden, werden umgebucht. Für den Verwaltungskostenbeitrag entfällt die Nachweispflicht. Der Beleg ist nicht mehr im Sekretariat abzugeben. Für den Studentenwerksbeitrag wird kein Bescheid zugestellt. Die Zahlungsaufforderung beinhaltet das Merkblatt. Bitte beachten Sie die geänderten Fälligkeiten.

© Krause 2012