Informationen / Downloads
Hier finden Sie Informationen, Formulare etc., die zum Download bereit stehen. Außerdem werden in diesem Bereich die aktuellsten Formularversionen veröffentlicht.
Alle Anhänge bzgl. der Richtlinien und Hinweise für das Anfertigen von schriftlichen Arbeiten stehen hier ebenfalls zum Download bereit.
Weitere Dokumente
- Studien- und Ausbildungsvertrag Wirtschaft
- Generaleinwilligung für minderjährige Studienbewerberinnen und Studienbewerber und minderjährige Studierende
- Studien- und Prüfungsordnung DHBW Wirtschaft (Amtliche Bekanntmachung Nr. 9/2011, 22. September 2011)
- Studien- und Prüfungsordnung DHBW Wirtschaft (Amtliche Bekanntmachung Nr. 4/2009, 18. Mai 2009)
- Ergänzung / Änderung der Studien- und Prüfungsordnung DHBW Wirtschaft (Amtliche Bekanntmachung Nr. 20/2010, 22. Dezember 2010)
Erstsemester
Krankheitsbedingte Abwesenheit bei Prüfungsleistungen
- Hinweise zur krankheitsbedingten Abwesenheit bei Prüfungsleistungen
- Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit
Sozialversicherungspflicht
- Aktuelles zur Sozialversicherungspflicht (09.01.2012)
- 4. Gesetz zur Änderung SGB IV (Sozialversicherungspflicht Studierende) (22.12.2011)
Unfallversicherung
Zweitwohnungssteuer in Stuttgart
VVS-Studiticket
Bachelor der Open University
- Informationen zum Honours-Degree der Open University finden Sie auf den Seiten des DHBW Präsidiums.
Bescheinigung bei Abwesenheit
Aufgrund der steigenden Zahl abwesender Studierenden in Lehrveranstaltungen gelten für den Studiengang DLM-MUK, DLM-LogM und DLM-C&S nunmehr folgende Regelungen:
- Sollten Sie an einer oder mehreren Lehrveranstaltungen nicht teilnehmen können, müssen Sie hierfür immer möglichst unverzüglich eine Bescheinigung einreichen, wie z. B. Krankmeldung, Bescheinigung über einen Arztbesuch, Traueranzeige. Diese Bescheinigung muss Ihr Fehlen glaubhaft belegen und auf angemessene Weise entschuldigen. Bitte geben Sie diese Bescheinigung über Abwesenheitszeiten nach spätestens 3 Kalendertagen bei Frau Löffler oder im Sekretariat ab; zusätzlich ist für den entsprechenden Termin der Kurssprecher oder die Kurssprecherin oder ein anderer anwesender Kommilitone über die vertretbare Abwesenheit zu informieren, damit der jeweilige Dozent entsprechend informiert werden kann. Nicht glaubhaft entschuldigtes oder gänzlich unentschuldigtes Fehlen wird dem Personalverantwortlichen im Ausbildungsbetrieb spätestens zum Semesterende angezeigt. Betrieblich bedingte Abwesenheit von für Sie vorgesehenen Lehrveranstaltungen (in der Theoriephase) muss vorab vom Personalverantwortlichen unter Beifügung Ihrer Zustimmung per Email bei der Studiengangsleitung (mit nachvollziehbarer Begründung) beantragt werden; diese Fälle sollten aber nicht zu häufig vorkommen, da diese Zustimmung auch verweigert werden kann.
