Hinweise zur Festlegung des Themas
In der Bachelorarbeit soll der/die Studierende zeigen, dass er/sie in der Lage ist, durch wirtschaftlich-ingenieurmäßiges Denken und Arbeiten eine aus der betrieblichen Praxis gestellte Aufgabe mit Hilfe der an der Staatlichen Studienakademie vermittelten Stoffinhalte, wissenschaftlicher Literatur sowie der im Ausbildungsbetrieb erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse selbständig und fristgerecht zu lösen. Die Aufgabe kann von experimenteller, theoretischer oder konstruktiver Art sein oder aus einer beliebigen Kombination dieser 3 Möglichkeiten bestehen. Das Thema der Bachelorarbeit wird vom Betrieb gestellt und vom Prüfungsausschuß nach Überprüfung genehmigt. Es sollen Themenstellungen ausgewählt werden, deren Bearbeitung das Wissen aus den technischen und betriebswirtschaftlichen Fächern erfordert, die im Rahmen des Studiums gehört wurden.
Der Umfang der Arbeit ist so zu stellen, dass sie in 3 Monaten bearbeitet werden kann. Grundsätzliche Vorkenntnisse für die Durchführung der Arbeit können in der Praxisphase zwischen dem 5. und 6. Semester erworben werden.Jedes Thema wird nach der Einreichung zunächst durch ein Mitglied des hauptamtlichen Lehrkörpers überprüft und gegebenenfalls mit dem Ausbildungsbetrieb diskutiert, um bereits im Vorfeld Mißverständnisse zu bereinigen. Die Entscheidung über die Zulassung des Themas liegt beim dual besetzten Prüfungsausschuss.
Damit das Thema sinnvoll überprüft werden kann, ist neben dem Thema eine kurze Beschreibung der vorgesehenen Arbeit im Umfang von maximal 20 Zeilen einzureichen.Bitte vermeiden Sie firmenspezifische Abkürzungen und versuchen Sie das Thema so zu formulieren, dass die Bachelorarbeit grob charakterisiert wird.Ein einziges Stichwort sagt in aller Regel nichts aus; ein Satz, der die vorgesehenen Tätigkeiten beschreibt, ist wesentlich aussagekräftiger.
Firmennamen, Abteilungs- und Produktbezeichnungen sollten im Thema ebensowenig auftreten wie Kürzel, die nur innerhalb der Firma oder einem kleinen Spezialistenkreis bekannt sind.Bitte versuchen Sie das Thema allgemein verständlich und möglichst so zu formulieren, dass die Arbeit auch in zehn Jahren noch einzuordnen ist. Der genaue Wortlaut des Themas kann auch nach Genehmigung des Themas noch geändert werden, solange sich die Arbeit nicht ändert, sondern nur eine bessere Formulierung gefunden wird. In Zweifelsfällen sollten Sie sich an den zuständigen Fachleiter wenden.
Im Abschlusszeugnis erscheint letztendlich der Text, der auf dem Exemplar der Bachelorarbeit steht, das am Abgabetag im Sekretariat der DHBW Stuttgart vorliegt.
Bei einer tatsächlichen nachträglichen Änderung des Arbeitsgebiets muß das neue Thema durch den Prüfungsausschuss neu genehmigt werden. Bitte reichen Sie in diesem Fall das Thema über den zuständigen Ausbildungsleiter neu ein.
