Informationen / Downloads
Studienangebot im Studiengang Informatik (ab Herbst 2011)
Innerhalb der Fakultät Technik ist der Studiengang Informatik 2011 durch die Zusammenführung der Studiengänge Angewandte Informatik und Informationstechnik entstanden, mit den nun aktuellen Studienrichtungen:
- Angewandte Informatik (B.Sc.)
- Kommunikationsinformatik (B.Sc.)
- Informationstechnik (B. Eng.)
- IT Automotive (B. Eng.)
Bitte vermerken Sie auf Ihren Verträgen die Studienrichtung. Dies erleichtert unsere Planung z.B. bei der Einteilung der Kurse.
Merkblatt Zulassung
Allgemeine Hinweise zur Zulassung
Fragebogen zur Zulassung (bitte dem Ausbildungsvertag beilegen oder nachreichen)
Merkblatt Klausuren
Selbständigkeitserklärung
Jede abgegebene Arbeit (Praxisbericht, Studienarbeit, Bachelorarbeit) muss eine Selbständigkeitserklärung enthalten, z.B. nach folgendem Muster, eingefügt nach dem Deckblatt.
Wird die Arbeit als PDF abgegeben, muss die Erklärung im Sekretariat abgegeben werden.
Allgemeine Informationen
- Studien- und Ausbildungsvertrag Technik
- Generaleinwilligung für minderjährige Studienbewerberinnen und Studienbewerber und minderjährige Studierende
- Studien- und Prüfungsordnung DHBW Technik (Amtliche Bekanntmachung Nr. 11/2011, 22. September 2011)
- Studien- und Prüfungsordnung DHBW Technik (Amtliche Bekanntmachung Nr. 4/2009, 18. Mai 2009)
- Ergänzung / Änderung der Studien- und Prüfungsordnung DHBW Technik (Amtliche Bekanntmachung Nr. 19/2010, 22. Dezember 2010)
Erstsemester
Krankheitsbedingte Abwesenheit bei Prüfungsleistungen
- Hinweise zur krankheitsbedingten Abwesenheit bei Prüfungsleistungen
- Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit
Sozialversicherungspflicht
- Aktuelles zur Sozialversicherungspflicht (09.01.2012)
- 4. Gesetz zur Änderung SGB IV (Sozialversicherungspflicht Studierende) (22.12.2011)
Unfallversicherung
Zweitwohnungssteuer in Stuttgart
VVS-Studiticket
Bachelor der Open University
- Informationen zum Honours-Degree der Open University finden Sie auf den Seiten des DHBW Präsidiums.
Krankheitsbedingte Abwesenheit während der Vorlesungszeit
Bei Fernbleiben von Lernveranstaltungen bei Krankheit oder Unfall ist unverzüglich das jeweilige Sekretariat telefonisch zu verständigen.Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, haben Studierende eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag der Ausbildungsstätte vorzulegen. Die DHBW erhält von dieser Bescheinigung eine Kopie vom Studierenden.
